Verkehrsrecht

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Informationen aus dem Sachgebiet Verkehrsrecht

Meldung von Parkverstößen durch Privatleute, nicht-amtliche Personen, Mitarbeitende anderer Kommunen etc. an die Kommunale Verkehrsüberwachung

Voraussetzungen für die Aufnahme von Verfahren

Verfahren können nur dann eröffnet werden, wenn alle erforderlichen Angaben vorliegen, die auch ein Verkehrsüberwacher in sein Gerät eingibt. Folgende Voraussetzungen müssen die Meldungen daher mindestens erfüllen, um jeweils ein Verfahren eröffnen zu können:

  • Grundsätzlich gute und scharfe Fotos, auf denen der Verstoß zu sehen ist
  • Datum und Uhrzeit (am besten auf dem Foto erkennbar)
  • optimaler Weise zwei Fotos im Abstand von mindestens fünf Minuten
  • der Verstoß erkennbar (Beschilderung, Position des Fahrzeugs innerhalb der bestehenden verkehrsrechtlichen Anordnung)
  • Fahrzeug und Kennzeichen erkennbar
  • Örtlichkeit (Anschrift, Ort, falls erforderlich genauere Beschreibung)
  • Meldende Person muss bereit sein, als Zeuge zur Verfügung zu stehen und benannt sein (mit ladungsfähiger Anschrift)

Wenn diese Kriterien erfüllt sind, können Verstöße per Post an die

Kommunale Verkehrsüberwachung Markt Schwaben
Schloßplatz 2
85570 Markt Schwaben

oder gerne auch einfach per Mail an KVUE(@)markt-schwaben.de gesandt werden.

Zeugenbenennung mit Name und Anschrift ist unerlässlich, da Zeugen ggfs. von Gerichten vorgela- den werden, wenn Beschuldigte den Klageweg beschreiten.

Bürgerversammlung am 18.11.2022

Zu den Anliegen aus der Bürgerversammlung am 18.11.2022 hat das Sachgebiet Verkehrsrecht hier Informationen zusammengestellt.

Überlegungen zu einer Bedarfsampel bzw. einem Verkehrshelferüberweg an der Ismaninger Straße Ecke Gartenstraße und an der Feldkirchner Straße zwischen Alpenstraße und Jedovnicestraße

Am Dienstag, den 21.06.2022 und am Mittwoch, den 21.09.2022 wurden auf Höhe der Lavendelstraße Verkehrszählungen durch das Landratsamt München durchgeführt.
Bei diesen Zählungen kam heraus, dass die Zahlen unter der R-FGÜ (Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen) liegen und somit die Voraussetzungen einer Bedarfsampel nicht erfüllt sind.
Das Landratsamt München, würde einen Verkehrshelferüberweg in Betracht ziehen, wenn dieser regelmäßig durch einen Schulweghelfer betreut werden könnte und auch erwünscht.

KFZ/h
Fußgänger/h

0-200

200-300

300-450

450-600

600-750

über 750

0-50



 

 

 

 

 

50-100



FGÜ
möglich

FGÜ
möglich

FGÜ
empfohlen

FGÜ
möglich

 

100-150



FGÜ
möglich

FGÜ
empfohlen

FGÜ
empfohlen

 

 

über
150



FGÜ
möglich

 

 

 

 

Die Höchstzahl liegt bei der Zählung vom 21.06.2022 bei 45 Überquerungen pro Stunde und bei der Zählung vom 21.09.2022 bei 32 Überquerungen pro Stunde.

Am Mittwoch, den 28.09.2022 wurde auf Höhe der Bushaltestelle Am Sportpark eine Verkehrszählung durch das Landratsamt München durchgeführt.
Bei dieser Zählung kam ebenfalls heraus, dass die Zahlen unter der R-FGÜ liegen und somit die Voraussetzungen für eine Bedarfsampel nicht erfüllt sind.
Auch hier, würde das Landratsamt München einen Schulweghelferübergang in Betracht ziehen.

KFZ/h
Fußgänger/h

0-200

200-300

300-450

450-600

600-750

über 750

0-50



 

 

 

 

 

50-100



FGÜ
möglich

FGÜ
möglich

FGÜ
empfohlen

FGÜ
möglich

 

100-150



FGÜ
möglich

FGÜ
empfohlen

FGÜ
empfohlen

 

 

über
150



FGÜ
möglich

 

 

 

 

Die Höchstzahl liegt bei 47 Überquerungen pro Stunde.

Der Verkehrshelferüberweg kann in Betracht gezogen werden, wenn Schulweghelfer kontinuierlich an allen fünf Schultagen organisiert über die Nachbarschaftshilfe ab dem nächsten Schuljahr zur Verfügung stehen.

Bei Interesse wenden Sie sich gerne an die Nachbarschaftshilfe Aschheim/Dornach e.V. unter der Telefonnummer: 089/9044589 oder per Mail: info(@)nbh-aschheim-dornach.de.

Querungszählung B471 Aschheim Gartenstraße Lavendelstraße Zählung 2

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